[caption id="attachment_385" align="alignnone" width="300" caption="Lebensmittelverschwendung"]
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Mindesthaltbarkeitsdatum und Verfallsdatum
Viele Verbraucher sind sich unsicher, ob sie Lebensmittel nach Ablauf des MHD noch genießen können. Hierbei ist in erster Linie zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum, nach dessen Ablauf ein Produkt nicht automatisch ungenießbar ist, und dem Verfallsdatum zu unterscheiden. Sensible Lebensmittel mit Verfallsdatum („zu verbrauchen bis“) dürfen nach dessen Ablauf nicht mehr gegessen und verkauft werden. Solange es sich um Lebensmittel mit MHD handelt, gibt ein Seh-, Riech- oder Geschmackstest Auskunft darüber, ob das Produkt auch wenige Tage nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar ist. Das MHD gilt allerdings nur für Lebensmittel in originalverschlossenen Packungen.
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