Wählen Sie hier ein Produkt aus
Menü

E 1519 - Benzylakohol

Unter der Bezeichnung E 1519 ist Benzylakohol, das auch Benzylbenzoat genannt wird, in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff anerkannt. E 1519 wird als Trägerstoff bei der Herstellung von Aromen für Lebensmittel gebraucht. Benzylalkohol ist eine natürliche Substanz, die z.B. in Jasminblütenöl, aber auch grünem Tee oder Nelkenöl vorkommt und eine leicht konservierende Wirkung hat.

 

Herkunft

Für die Verwendung in der industriellen Lebensmittelproduktion wird E 1519 nicht aus natürlichen Produkten extrahiert, sondern wird mittels einer chemischen Reaktion aus Toluol hergestellt. Benzylalkohol hat einen bitteren, betäubenden Geschmack, aber einen angenehmen Duft und liegt als farblose, leicht ölige Flüssigkeit vor und ist nicht sehr gut in Wasser löslich.

Verwendung

E 1519 ist nur für die Herstellung von Aromastoffen zugelassen und lässt sich meist in folgenden Produkten nachweisen: Süßwaren, Schokolade, Kekse, Kuchen, Cocktails, Liköre sowie aromatisierte weinhaltige Getränke. Die Höchstmengenbeschränkung liegt bei flüssigen Lebensmitteln bei 100 mg/ l und bei den festen Nahrungsmitteln bei 250 mg/ kg.

Risiken

Benzylalkohol gilt für den menschlichen Organismus als harmloser Lebensmittelzusatzstoff. Der festgelegte ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) liegt bei 5 mg/ kg Körpergewicht. Allergiker sollten allerdings beim Verzehr von Nahrungsmitteln, die E 1519 enthalten vorsichtig sein, denn es ist bekannt, dass sich im Zusammenhang mit E 1519 u.a. Kontaktallergien entwickeln können.

 

Interessant

© Lebensmittel-Warenkunde.de - Wir lieben gesunde Ernährung