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E 1505 - Citronensäuretriethylester

Citronensäuretriethylester findet in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff Einsatz. Unter der Bezeichnung E 1505 ist er als Trägerstoff zugelassen und ist vor allem im Einsatz, um Aromastoffe in Nahrungsmitteln optimal zu verteilen und zu stabilisieren. Außerdem ist E 1505 in der Lage Aromen in wässrigen Lösungen zu verteilen.

 

Herkunft

Citronensäuretriethylester ist das Ester der Citronensäure (E 330) und wird auch dieser hergestellt. Bei dem chemischen Prozess der Herstellung von E 1505 für die industrielle Lebensmittelproduktion kann es auch zum Einsatz von gentechnisch veränderten Mikroorganismen kommen. E 1505 liegt als Endprodukt als farblose, leicht ölige Flüssigkeit vor, die einen angenehmen typischen Geruch nach Ester hat.

Verwendung

E 1505 ist ausschließlich für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bei Eiklarpulver sowie bei Aromen zugelassen. Für die Verwendung bei Eiklarpulver gibt es keine Höchstmengenbeschränkung, bei der Verwendung für Aromen gilt die Höchstmenge von 3 g/ kg. Als Zusatz von Eiklarpulver ist E 1505 dafür verantwortlich die Aufschlagfähigkeit des Eiklars wiederherzustellen.

Risiken

Der Stabilisator E 1505 gilt im Gegensatz zu anderen ähnlich eingesetzten Stoffen als harmlose Alternative und wird für den menschlichen Organismus als unbedenklicher Stoff eingestuft. Der festgesetzte ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) liegt bei 20 mg/ kg Körpergewicht. Schimmelpilzallergiker sollten E1505 allerdings meiden, da durch die Art der Herstellung Rückstände vorhanden sein können.

 

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