Herkunft
E 353 wird aus der Weinsäure hergestellt, indem diese stark erhitzt wird und die danach erkaltete Schmelze fein gemahlen wird.
Verwendung
Die Metaweinsäure ist nur in einem sehr eingeschränkten Umfang in der Lebensmittelbranche einsetzbar. So ist E 353 nur für weinartige alkoholische Getränke zugelassen. Zu diesen zählen Wein, Schaumwein sowie Wein der nur aus Traubenmostkonzentrat hergestellt wird und im Handel als „made wine" verkauft wird.
Risiken
Die Verwendung von Metaweinsäure als Zusatz in Lebensmitteln bzw. in den oben eingeschränktem Rahmen gilt als völlig unbedenklich so wie der Stoff E 353 an sich auch als harmlos anzusehen ist. Daher können alkoholische Getränke denen E 353 zugesetzt ist ohne Bedenken gekauft werden.