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E 901 - Bienenwachs

Unter der Bezeichnung E 901 wird in der EU Bienenwachs als Lebensmittelzusatzstoff verwendet. E 901 wird als Überzugsmittel eingesetzt und ist auch für Bio Produkte zugelassen, da es sich um einen natürlichen Stoff handelt. Bienenwachs ist ein Sekret, das Bienen absondern, um ihren Bienenstock zu bauen. Die einzelnen Waben bestehen aus Bienenwachs.

 

Herkunft

Für die Verwendung in der industriellen Lebensmittelproduktion werden Waben von Bienenstöcken eingeschmolzen. Danach wird das Bienenwachs gereinigt und teilweise wird das gelbe Bienenwachs gebleicht, um weißes Wachs zu erhalten (Cera Alba). E 901 besteht zum überwiegenden Teil aus Alkoholestern und Säureestern.

Verwendung

Der Lebensmittelzusatzstoff E 901 kann ohne Höchstmengenbeschränkung in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. E 901 ist u.a. für diese Lebensmittel zugelassen: Nahrungsergänzungsmittel, Kaffebohnen, eine Reihe von Obstsorten wie Pfirsiche, Melonen, Zitrusfrüchte, Melonen, Äpfel, Birnen und Ananas, Süßwaren, Schokolade und Knabbererzeugnisse.

Risiken

Bienenwachs gilt als harmloser Lebensmittelzusatzstoff. Eine empfohlene Tagesdosis (ADI-Wert) wurde daher bisher nicht festgesetzt. E 901 wird vom menschlichen Organismus nicht verwertet und unverändert wieder ausgeschieden. Das natürliche Produkt Bienenwachs enthält heutzutage viele Rückstände u.a. aus Arzneimitteln. Durch den Reinigungsprozess, den das Bienenwachs vor Verwendung als Zusatz in Lebensmitteln durchläuft, können aber Rückstände so entfernt werden, dass ein Verzehr als unbedenklich gilt.

 

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