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E 242 - Dimethyldicarbonat
E 242 - Dimethyldicarbonat

E 242 - Dimethyldicarbonat

Der Konservierungsstoff E 242, der auch unter dem Namen Dimethyldicarbonat bekannt ist, wird in der Lebensmittelindustrie als sogenanntes Kaltentkeimungsmittel eingesetzt. Dies ist überall dort nötig, wo z.B. Getränke in hitzeempfindliche Verpackungen gefüllt werden, wie es bei Plastikflaschen der Fall ist.

 

Herkunft

Dimethyldicarbonat ist ein farblose, klare Flüssigkeit mit einem fruchtig-esterartigen Geruch. E 242 wird in einer chemischen Reaktion aus Chlorameisensäuremethylester hergestellt.

Verwendung

Dimethyldicarbonat tötet Mikroorganismen ohne Hitzeeinwirkung und ist ausschließlich für Fruchtsaftgetränke, Eistee und alkoholfreien Wein zugelassen. Der Konservierungsstoff E 242 wird in der Lebensmittelindustrie stets in geschlossenen Systemen kurz vor der Abfüllung Getränken zu gegeben. Die Getränke müssen danach stets in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden, um eine Kontaminierung mit Mikroorganismen zu verhindern.

Risiken

E 242 zerfällt unmittelbar nach der Zumischung zu den Getränken unter Bildung von Methanol und Kohlendioxid. Da weder Methanol noch Kohlendioxid eine konservierende Wirkung haben, ist E 242 auch nicht deklarationspflichtig. Es besteht aber die Regelung, dass dabei nur maximal 250 mg Dimethyldicarbonat pro Liter zugesetzt werden dürfen. E 242 gilt zwar als unbedenklich, aber der Stoff sollte zukünftig deklariert werden, denn obwohl E 242 sich kurz nach der Zumischung zersetzt, ist es doch für kurze Zeit ein hochreaktiver Stoff, der nicht nur konservierend wirkt, sondern auch mit den Getränkeinhaltsstoffen reagieren kann.

 

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