Herkunft
Für die Verwendung als Antioxidationsmittel wird E 310 in einem chemischen Prozess chemisch hergestellt. Propylgallat hat die positive Eigenschaft, dass es auch bei starker Erhitzung seine antioxidativen Eigenschaften nicht verliert.
Verwendung
E 310 wird vor allem bei fettreichen Nahrungsmitteln als Zusatzstoff zugesetzt, denn es kann verhindern, dass die in den Lebensmitteln enthaltenen Fette unter Sauerstoffeinfluss ranzig werden. Die zugelassene Höchstmenge für Lebensmittel liegt bei 200 g pro Kilogramm Fett. E 310 ist vor allem zu finden in fetthaltigen Backwaren und deren Füllungen wie Mohn- oder Marzipanfüllungen. Süßwaren wie Nougat oder Marzipan könne ebenfalls E 310 enthalten, sowie Kaugummi und Fertigkartoffelprodukte wie Kartoffelchips oder Pommes Frites, weiterhin Kuchenmischungen, Würzmittel und Trockensuppen.
Risiken
Propylgallat kann allergische Reaktionen wie Hautreizungen oder Reizungen der Mundschleimhaut auslösen. Bei Säuglingen kann es sogar zur tödlichen Blausucht führen. Zwar ist E 310 nicht für Kleinkindernahrung zugelassen, da es jedoch Bestandteil mancher Fertigbackwaren und Süßwaren ist, sollten Eltern vorsichtig sein.