Wählen Sie hier ein Produkt aus
Menü
Worauf muss man bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln achten?
Worauf muss man bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln achten?

Worauf muss man bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln achten?

Jeder kennt sie: Die Kennzeichnungen auf Lebensmitteln, die als Information für den Endverbraucher gedacht sind. Doch nicht alle Deklarationen sind vorgeschrieben – manche sind nur für bestimmte Kategorien von Lebensmitteln gesetzlich verankert, andere wiederrum sind gänzlich freiwillig. In diesem Artikel informieren wir Sie darüber, welche Kennzeichnungen wirklich verpflichtend und welche dagegen freiwillig sind.

 

Die Bezeichnung des Lebensmittels an und für sich

Alle Informationen, die Aufschluss darüber geben, um welches Lebensmittel es sich handelt, müssen gut lesbar und in einer Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimetern auf der Verpackung abgebildet werden. Lebensmittel werden häufig „frisch getauft“, das heißt es wird ein Fantasiename verwendet, wie beispielsweise „Schokoladenhimmel“. Doch erst die Bezeichnung „Kakaomischgetränk mit Schokoladengeschmack, wärmebehandelt“ verdeutlicht, um welche Art von Lebensmittel es überhaupt geht.

Manche Lebensmittel (wie Fruchtsaft, Milch und Honig) müssen eindeutig wie oben beschrieben werden; wenn diese Vorschrift nicht auf ein bestimmtes Produkt anwendbar ist, kann der Produzent stattdessen eine „verkehrsübliche Bezeichnung“ oder eine Beschreibung wie „Kakaogetränk (ultrahocherhitzt) mit 20% Vollmilchschokolade“ wählen. Eine besonders verbraucherfreundliche Lösung wäre es natürlich, diese Bezeichnung auf die Vorderseite der Verpackung zu drucken – meist finden sich diese Informationen allerdings eher auf der Rückseite im Kleingedruckten. Auch die Abbildung auf der Rückseite ist zulässig.

Welche Zutaten müssen auf der Verpackung deklariert werden?

Beim Zutatenverzeichnis verhält es sich etwas anders als bei der Bezeichnung des Lebensmittels an sich. Hier ist die Regelung nämlich etwas strenger: Alle Inhaltsstoffe müssen auf jeden Fall angegeben werden! Bei allen verpackten Lebensmitteln müssen Zutaten – darunter auch Zusatzstoffe oder Aromen – deklariert werden, und zwar in absteigender Reihenfolge (geordnet nach dem Anteil am Gesamtgewicht).

Auch Zutaten, die wiederum aus eigenen Zutaten bestehen (wie z.B. Soße bei einem fertigen Nudelgericht), beziehungsweise deren Einzelbestandteile müssen eindeutig ausgewiesen werden. Eine Ausnahme gibt es aber dennoch bei der Angabe der einzelnen Zutaten: Zutaten, die weniger als zwei Prozent des Gesamtgewichts ausmachen, müssen nicht deklariert werden.

Allergene wie Nüsse dagegen müssen allerdings immer deklariert werden – was natürlich auch sehr sinnvoll ist, auch wenn sie nur einen kleinen Teil des gesamten Produkts ausmachen.

Auch künstliche Zusätze wie Farb- oder Aromastoffe müssen immer genauestens deklariert werden – und zwar mit ihrer E-Nummer bzw. ihrer speziellen Bezeichnung samt Klassennamen (z.B. „Farbstoff“). In der Zutatenliste müssen Zusätze nicht deklariert werden, wenn sie im fertigen Produkt keine technologische Wirkung mehr haben oder während des Herstellungsprozesses wieder aus dem Produkt entfernt wurden (Ausnahme: Allergene).

Welche Besonderheiten gibt es bei Allergenen und Nährstoffangaben?

Wie bereits erwähnt, müssen Allergene immer ausgewiesen werden – die 14 Hauptallergene müssen sogar farblich oder fettgedruckt hervorgehoben werden. Das gilt auch für Produkte, für die eine Zutatenliste nicht vorgeschrieben ist; Ausnahmen wären dann wieder Lebensmittel, die selbst das Allergen sind (beispielsweise Milch).

Seit Dezember 2016 müssen alle Lebensmittel auch mit ihrem Kaloriengehalt versehen werden. Außerdem müssen Fette, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz immer mit ihrem Gewichtsanteil pro 100 Gramm deklariert werden – man kennt diese Inhaltsstoffe von der Nährstofftabelle auf der Rückseite von Lebensmitteln. Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2016 hergestellt wurden, dürfen allerdings noch ohne diese Kennzeichnung verkauft werden.

Andere wichtige Kennzeichnungsrichtlinien für Lebensmittel

Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss immer auf der Packung vermerkt sein – bei Lebensmitteln, die gekühlt werden müssen, muss außerdem die optimale Kühltemperatur angegeben werden. Zusätzlich zum MHD muss die Nettofüllmenge auf der Verpackung des jeweiligen Lebensmittels stehen – Ausnahmen stellen hier Lebensmittel mit einer Füllmenge von weniger als 5 Gramm dar.

Einige Produkte wie Salatsoßen zum Selbermischen kommen mit der Nettofüllmenge als Angabe nicht aus – hier muss die Menge des fertigen Produkts auf der Packung stehen. Dies gilt für alle Konzentrate. Obst und Gemüse dürfen auch auf Basis der Stückzahl statt des Gewichts gehandelt werden.

Preisangabe und Firmenname dürfen auf dem jeweiligen Produkt natürlich ebenso wenig fehlen wie das korrekte Mindesthaltbarkeitsdatum. Damit der Preisvergleich dem Endverbraucher leichter fällt, muss der Grundpreis pro Mengeneinheit (also in der Regel pro 100g / 100ml) auch auf der Packung stehen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Lebensmittel, bei denen der Grundpreis dem Endpreis entspricht (z.B. bei einem Liter Kakao).

Die GTIN

Auf keinem Lebensmittel fehlen darf zudem die Globale Artikelidentifikationsnummer (Global Trade Item Number, abgekürzt GTIN). Zusammen mit dem Barcode ist sie eine international unverwechselbare Produktkennzeichnung und erleichtert nicht nur die Identifikation der Artikel, sondern auch die Registrierung der Waren an der Kasse und die Lagerhaltung. Unternehmen können sich die Etiketten zur Lebensmittelkennzeichnung mit dem Barcode und den anderen Angaben bedrucken und liefern lassen und haben dabei freie Hand, was die Form, den Aufdruck und das Material der Etiketten betrifft.

 

Weiterführende Links:

https://www.bll.de/de/lebensmittel/kennzeichnung

https://www.hauswirtschaft.info/ernaehrung/lebensmittelkennzeichnung.php

https://www.ident24.de/barcodesysteme/Etiketten/bedruckte-Etiketten/

https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/kennzeichnung_node.html

https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/grundlagen-sind-gelegt-die-lebensmittelkennzeichnungsverordnung

 

 

 

Interessant

Bildlizenz: 365425280 / Gts

© Lebensmittel-Warenkunde.de - Wir lieben gesunde Ernährung