Herkunft
Um den Lebensmittelzusatzstoff E 425 aus der Wurzel der Teufelszungenpflanze herzustellen, müssen die Wurzelknollen zerkleinert, getrocknet und schließlich gemahlen werden. Um dann das Endprodukt - das sogenannte Konjakgummi - zu erhalten, wird das Knollenmehl mit Wasser aufgequollen, mit Kalkmilch versetzt und filtriert und mit Alkohol ausgefällt.
Verwendung
In der Europäischen Union ist E 425 zwar für alle Lebensmittel allgemein zugelassen, aber die Verwendung umfasst eine Höchstmengenbeschränkung von 10 g pro kg Körpergewicht. E 425 ist vor allem in asiatischen Lebensmittelprodukten zu finden, so zum Beispiel in Glasnudeln. Für die in Asien beliebten Geleesüßwaren, den Jelly Cups, gibt es keine Zulassung mehr für den Zusatzstoff E 425, daher können diese Süßwaren nicht mehr in die EU importiert werden.
Risiken
Die Jelly Cups wurden verboten, nachdem einige Kinder nach Verzehr drohten zu ersticken, da diese im Rachen kleben blieben. Der Geliervorgang mit Hilfe von E 425 ist in so effektiv, dass die Substanz jede Flüssigkeit aufsaugt und so das Schlucken beschwert.