Herkunft
Der Süßstoff E 959 wird aus den Flavonoiden Naringin bzw. Neohesperidin aus Zitrusfrüchten und im Speziellen aus der Schale von Grapefruits gewonnen. Das Endprodukt ist ein gelblicher Feststoff, der gut in warmem Wasser, aber schlecht in kaltem Wasser löslich und außerdem sehr hitzestabil ist. E 959 hinterlässt einen menthol- bis lakritzartigen Nachgeschmack. Die Wirkung der Süße bei E 959 setzt erst mit etwas Verzögerung ein, dafür kann die Süßkraft aber je nach Konzentration von Neohesperidin DC 200 - 600 Mal höher sein als bei normalem Haushaltszucker. Dabei ist ungewöhnlich, dass die Süßkraft je höher die Konzentration ist abnimmt.
Verwendung
Da E 959 ein kalorienfreier Süßstoff ist, wird er vorzugsweise in energiereduzierten Lebensmittel eingesetzt. Für folgende zuckerfreie Lebensmittel ist E 959 zugelassen: Kaugummis, Fleischerzeugnisse, Desserts, Süßwaren, nicht-alkoholische Getränke, Speiseeis.
Risiken
Der Süßstoff E 959 gilt als völlig unbedenklich. Die erlaubte festgesetzte Tagesdosis (ADI Wert) liegt bei 5 mg/ kg Körpergewicht.