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E 961 - Neotam
E 961 - Neotam

E 961 - Neotam

Neotam ist ein seit 2010 in der Europäischen Union zugelassener künstlicher Süßstoff, der als Lebensmittelzusatzstoff die Bezeichnung E 961 trägt. Neotam kann man als Nachfolger des umstrittenen Süßstoffs Aspartam (E951) ansehen, da Neotam aus Aspartam synthetisiert wird. Da E 961 keine Einfluss auf den Blutzuckerspiegel hervorruft, wird der Stoff auch für diätetische Lebensmittel eingesetzt.

 

Herkunft

E 961 wird wie gesagt aus dem Stoff Aspartam synthetisiert, indem man Aspartam mit dem Stoff 3,3-Dimethylbutyraldehyd in einem chemischen Prozess reagieren lässt. Dabei entsteht als Endprodukt ein farbloses kristallines Pulver, dass gut in Wasser löslich ist. Neotam hat eine enorme Süßkraft. So ist die Süßkraft von E 961 ungefähr 7000 - 13 000 mal stärker als die von normalem Haushaltszucker. Als Nebeneffekt hat sich außerdem herausgestellt, dass Neotam ein geschmacksverstärkende Wirkung hat.

Verwendung

E 961 wird als Süßstoff vor allem in kalorienreduzierten Lebensmitteln eingesetzt. Man findet Neotam in den gleichen Lebensmitteln eingesetzt wie den Süßstoff Aspartam. So wird E 961 vor allem eingesetzt in zuckerfreien Getränken, Süßwaren, Desserts, Marmeladen und Konfitüren.

Risiken

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schätzt E 961 als unbedenklich ein und so ist Neotam nicht nur als Süßstoff, sondern auch als Geschmacksverstärker zugelassen. Aufgrund seiner hohen Süßkraft, kann E 961 in sehr geringen Dosen in Lebensmitteln eingesetzt werden, somit sind etwaige Gefährdungen auch als gering eingeschätzt. So haben auch Menschen, die unter Phenylketunorie leiden keine Risiken zu befürchten, da E 961 zwar eine Phenylalaninquelle ist, aber aufgrund der geringen Dosierung keine entsprechenden Auswirkungen hat.

 

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