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E 999 - Quillajaextrakt

Die natürliche Substanz Quillajaextrakt ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Unter der Bezeichnung E 999 wird Quillajaextrakt als Stabilisator in Nahrungsmitteln verwendet. Quillajaextrakt enthält ganz natürlich Seifenbestandteile, die sogenannten Saponine, die dazu genutzt werden können, ein leicht schäumendes Verhalten von Lebensmitteln stabil zu halten. Da E 999 auch einen leicht bitteren Geschmack hat, wird der Stoff auch zum Aromatisieren von Getränken genutzt.

 

Herkunft

Das Quillajaextrakt stammt aus der Rinde des Seifenrindenbaumes, der als immergrüner Baum vor allem in Südamerika wächst. Seine natürliche Eigenschaft Saponine zu enthalten, wurde seit Jahrhunderten traditionell benutzt, um Wäsche zu waschen. Auch die Lebensmittelindustrie kann die natürlichen schauerhaltenen Eigenschaften nutzen. Dazu wird das Extrakt aus der Rinde gewonnen und soweit gereinigt, dass der Stoff Lebensmittelqualität besitzt.

Verwendung

E 999 kann nur eingeschränkt für den Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden. So ist E 999 ausschließlich für die Verwendung in nichtalkoholischen Getränken zugelassen und darf nicht über einer Konzentration von mg/ l zum Einsatz kommen. Vorwiegend wird E 999 Ginger Ale oder Cider zugesetzt.

Risiken

Lange Zeit war E 999 in Deutschland als Stabilisator verboten, da die enthaltenen Saponine, sofern sie in die Blutbahn gelangen, giftig sein können. Im Zuge von Anpassungen innerhalb der Europäischen Union konnte dieses Verbot aber nicht aufrecht erhalten werden. Allerdings wurde die zugelassene Höchstkonzentration beschränkt. Um diese zu erreichen müsse man beispielsweise 1,75 Liter Ginger Ale trinken. Der ADI-Wert liegt bei 5mg/ kg.

 

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