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E 513 - Schwefelsäure

Schwefelsäure wird in der Lebensmittelindustrie unter der Bezeichnung E 513 als Säuerungsmittel verwendet. In der Regel wird E 513 allerdings wie ein technischer Hilfsstoff eingesetzt, d.h. im fertigen Produkt ist dann die Schwefelsäure nicht vorhanden und eine Deklaration von E 513 ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben. E 513 ist auch für Bio Produkte zugelassen.

 

Herkunft

Schwefelsäure ist eine anorganische Säure und wird hergestellt, indem Schwefeldioxid (E 220) und Wasser miteinander reagieren. Das Endprodukt ist eine stärk ätzende, farblose bis bräunliche, zähflüssige Substanz, die mit Wasser mischbar ist.

Verwendung

E 513 hat eine zersetzende Wirkung und wird daher z.B. eingesetzt, um in Nahrungsmitteln Eiweiße oder Kohlenhydrate zu spalten. Außerdem wirkt E 513 als Säuerungsmittel und kann in dieser Funktion den Säuerungsgrad von Lebensmittel beeinflussen. E 513 wird u.a. für die Trinkwasserherstellung, zur Herstellung von modifizierter Stärke und zur Herstellung von Käse eingesetzt. Eine Höchstmengenbeschränkung für den Einsatz von E 513 gibt es nicht, auch kann E 513 allen Lebensmitteln zugesetzt werden.

Risiken

In der Verwendung von Schwefelsäure als Lebensmittelzusatzstoff und als technischer Hilfsstoff ist E 513 unbedenklich für den menschlichen Organismus. Ein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) wurde daher nicht festgelegt.

 

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