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E 634 - Calcium-5‘-ribonucleotid

Calcium-5‘-ribonucleotid ist ein Geschmacksverstärker, der unter der Bezeichnung E 634 in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist. E 634 ist natürlichen Ursprungs und kommt in jeder lebenden Zelle vor. In E 634 sind auch die Bestandteile des Zusatzstoffes E 626, der Guanosinmonophosphat, und der Inosinmonomosphat E 630 enthalten, es ist sozusagen eine Mischung dieser beiden Substanzen.

 

Herkunft

Wie schon beschrieben, kommt Calcium-5‘-ribonucleotid in jeder lebenden Zelle vor und wird auch für die Verwendung in der industriellen Lebensmittelproduktion aus lebenden Zellen gewonnen. Diese können von tierischen oder pflanzlichen Zellen stammen.

Verwendung

E 634 kann als Zusatzstoff in allen Lebensmitteln eingesetzt werden. Es gibt lediglich eine Beschränkung hinsichtlich der eingesetzten Höchstmenge. Diese darf 500 mg/ kg nicht überschreiten. Der Geschmacksverstärker wird u.a. in folgenden Nahrungsmitteln häufig verwendet: Getränken, Würzmitteln und Fertiggerichten.

Risiken

Der Lebensmittelzusatzstoff E 634 gilt in seiner Verwendung als Geschmacksverstärker als unbedenklich, denn es handelt sich für den Menschen um eine körpereigene Substanz. Auch in den Mengen wie sie als Geschmacksverstärker eingesetzt werden, ist E 634 harmlos, daher wurde bisher auch keine empfohlene Tagesdosis (ADI-Wert) festgelegt. Allerdings sollten Menschen mit einem erhöhten Harnsäurespiegel Lebensmittel mit dem Zusatz von E 634 meiden, da dieser Stoff wie Harnsäure verstoffwechselt wird und bei einem gestörten Abbau von Harnsäure Gicht die Folge sein kann.

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