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E 626 - Guanosinmonophosphat

Guanosinmonophosphat, auch unter dem Namen Guanylsäure bekannt, ist in der EU unter der Bezeichnung E 626 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. E 626 wird als Geschmacksverstärker eingesetzt, d.h. es soll den Eigengeschmack von Nahrungsmitteln stärker betonen, oder den Geschmackseindruck harmonischer und vollmundiger erscheinen lassen. Guanosinmonophosphat ist eine Substanz, die natürlichen Ursprungs ist und in allen lebenden Organismen vorkommt.

 

Herkunft

E 626 ist der Phosphorsäureester des Stoffes Guanosin und gehört chemisch zu den Purinen, welches stickstoffhaltige Verbindungen sind. Guanosinmonophosphat ist Bestandteil der Ribonukleinsäure (RNA) und ist daher Bestandteil der Zelle jedes lebenden Organismus. Für die Lebensmittelproduktion wird E 626 industriell mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt.

Verwendung

E 626 ist allgemein für die Verwendung in Nahrungsmitteln zugelassen, kann aber nur bis zu einer Höchstmenge von 500mg/ kg eingesetzt werden. E 626 hat eine stärkere Wirkung als Glutamate und kann zusammen mit Glutamaten eingesetzt deren Wirksamkeit erhöhen. Zumeist ist E 626 in Würzmitteln, Soßen, Suppen, Fertiggerichten, Knabberartikeln und Gemüse- und Fleischprodukten zu finden.

Risiken

Guanosinmonophosphat gilt für den menschlichen Organismus als harmlos. Ein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) wurde daher bisher nicht festgelegt. Allerdings sollten Menschen mit einem gestörten Harnsäurestoffwechsel Lebensmittel mit E 626 meiden, da E 626 chemisch zu den Purinen gehört und wie Harnstoff verstoffwechselt wird. Dies passiert nur unzureichend bei einem gestörten Harnsäurestoffechesel und es kann Gicht entstehen.

 

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